Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)
- wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen
- der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus
- Verpflichtungen des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten
- Verpflichtungen des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen
- Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
- Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
- Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
STORNOBEDINGUNGEN PARKHOTEL CUP VITALIS:
Storno bis und mit 31. Tag vor Anreise: KOSTENLOS
Storno 30 -20 Tage vor Anreise: 50 % von ÜF
Storno 19-10 Tage vor Anreise: 65 % von ÜF
Storno 9-0 Tage vor Anreise: 80 % von ÜF
Unser Tipp: Schließen Sie eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ab.